Was das einheitliche GCC-Visum für die Reise von Schiffsbesatzungen bedeutet
Während der Golf-Kooperationsrat (GCC) der Einführung seines lang erwarteten einheitlichen Touristenvisums näherkommt, wächst in allen Sektoren das Interesse daran, was diese politische Änderung bedeuten könnte. Obwohl die Initiative den Tourismus und Geschäftsreisen in den sechs GCC-Staaten (Saudi-Arabien, VAE, Katar, Oman, Kuwait und Bahrain) voraussichtlich verändern wird, beobachtet die maritime Industrie dies mit verhaltenem Optimismus. Für Besatzungsmanager und Seeleute, die in und um Golfhäfen tätig sind, betreffen die Auswirkungen weniger den Freizeitbereich als vielmehr die Logistik.
Verfahren für maritime Besatzungen bleiben eigenständig – und komplex
Das einheitliche Visum, das unter dem Namen „GCC Grand Tours“ vermarktet wird, befindet sich Stand Mai 2025 noch in der Vorbereitungsphase, wobei sich die Umsetzung aufgrund innerregionaler Koordination und Sicherheitsbedenken verzögert. Sein Rahmenwerk ist für kurzfristige Freizeitreisen ausgelegt, nicht für die einzigartigen, zeitkritischen Anforderungen von Schiffsbesatzungswechseln. Aus diesem Grund unterliegen Seeleute weiterhin den gut etablierten und vielfältigen Einreiseverfahren, die von einzelnen GCC-Staaten durchgesetzt werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass sich ein Besatzungsmitglied, das beispielsweise nach Kuwait einfliegt, um ein Schiff zu besteigen, auf ein Garantieschreiben für Seeleute (SGL) und ein gültiges Seemannsbuch verlassen kann, das in der Regel nur 24 Stunden Transit erlaubt. Landgang oder Abmusterungsoptionen sind im Rahmen dieser Regelungen nicht gestattet, was die enge, funktionsspezifische Natur des Zugangs für Besatzungen unterstreicht.
In den VAE, insbesondere in den Handelshäfen von Sharjah, sind die An- und Abmusterungsprozesse der Besatzung strukturierter, aber ebenso formell. Agenten sind verpflichtet, Besatzungsdokumente und Schiffsfahrpläne mindestens 48 Stunden im Voraus bei den Hafenbehörden einzureichen. Zusätzliche Protokolle, einschließlich obligatorischer PCR-Tests, gelten weiterhin in vielen Häfen und müssen über benannte medizinische Dienstleister arrangiert werden.
Sektorspezifische Leitlinien bleiben weiterhin entscheidend
Da sich die Initiative für das einheitliche Visum an Touristen und nicht an Transportfachleute richtet, ist es unwahrscheinlich, dass sie den aktuellen Flickenteppich der Einreiseregeln für Besatzungen kurzfristig stören wird. Bis ein GCC-weites Besatzungsvisum oder eine harmonisierte maritime Einreisepolitik eingeführt wird – und es derzeit keine öffentlichen Anzeichen dafür gibt –, müssen Reedereien weiterhin jeden Anlaufhafen als eine Gerichtsbarkeit mit eigenen Regeln behandeln.
Deshalb ist die Zusammenarbeit mit einem Partner für maritime Reisen wie ATPI Marine Travel unerlässlich. Als Spezialisten für komplexe Besatzungslogistik bieten wir fachkundige Unterstützung bei nationalen Visabestimmungen, gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und sichern kostengünstige und termingerechte Reisen für Besatzungsmitglieder, die Schiffe im GCC besteigen oder verlassen.
Das Versprechen einer Golf-Reisezone mit einem einzigen Visum könnte auf langfristige Veränderungen in der Art und Weise hinweisen, wie sich Menschen in der Region bewegen, doch vorerst bleiben maritime Operationen ihren eigenen Regeln unterworfen. Wachsamkeit, Vorbereitung und spezialisierte Unterstützung bleiben weiterhin die zuverlässigsten Instrumente zur Steuerung der Besatzungsbewegungen in dieser dynamischen und strategisch wichtigen Region.