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Neue Impfanforderungen für Reisen nach Saudi-Arabien (gültig ab 1. Februar 2025)

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Die Allgemeine Behörde für Zivilluftfahrt (GACA) hat neue Rundschreiben herausgegeben, in denen die aktualisierten Impfanforderungen für Reisende nach Saudi-Arabien dargelegt werden. Diese Richtlinien, die auf die Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit abzielen, führen spezifische Immunisierungsprotokolle für verschiedene Passagiergruppen ein. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

1. Polio-Impfstoff (alle Visaarten)

  • Gilt für: Passagiere, die aus Ländern mit Polio-Verbreitung (z. B. Afghanistan, Pakistan, Mosambik usw.) anreisen oder diese durchreisen.
  • Anforderungen:
    • Oraler Polio-Impfstoff (OPV): Zertifikat, das 4 Wochen bis 6 Monate vor der Ankunft ausgestellt wurde. Ausnahme: Passagiere, die zwischen dem 1. und 9. Februar reisen, sind von der 4-Wochen-Frist befreit, müssen sich aber sofort impfen lassen.
    • Inaktivierter Polio-Impfstoff (IPV): Zertifikat, das 4 Wochen bis 12 Monate vor der Ankunft ausgestellt wurde.
  • Ausnahmen: Transitpassagiere, die den Transitbereich nicht verlassen (Transitzeit ≤ 12 Stunden).

2. Meningokokken-Impfstoff (für Umrah-Pilger)

  • Gilt für: Inhaber eines Umrah-Visums oder Personen, die beabsichtigen, die Umrah durchzuführen.
  • Anforderungen:
    • Polysaccharid-Impfstoff: Zertifikat, das 10 Tage bis 3 Jahre vor der Ankunft ausgestellt wurde.
    • Konjugierter Impfstoff: Zertifikat, das 10 Tage bis 5 Jahre vor der Ankunft ausgestellt wurde.
  • Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr.

3. Gelbfieberimpfung

  • Gilt für: Passagiere, die aus Gelbfieber-Risikoländern in Afrika und Südamerika (z. B. Angola, Ghana, Brasilien, Peru usw.) anreisen oder diese durchreisen.
  • Anforderungen: Zertifikat, das mindestens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde.
  • Ausnahmen: Kinder unter 9 Monaten und Transitpassagiere, die den Transitbereich nicht verlassen (Transitzeit ≤ 12 Stunden).

Allgemeine Hinweise

  1. Dokumentation: Passagiere müssen Impfbescheinigungen von vom Ministerium zugelassenen Instituten mit sich führen.
  2. Airline-Compliance: Fluggesellschaften müssen vor dem Boarding die Compliance der Passagiere überprüfen.
  3. Gültigkeitsdatum: 1. Februar 2025.

Bitte stellen Sie die strikte Einhaltung dieser Anforderungen sicher.